bg1a


flegeleistungen nach §36 SGB XI Pflegesachleistung




Leistungsübersicht unserer Pflegedienstleistung



Grundpflegerische Versorgung
Hilfe beim An- und Auskleiden
Teil- und Ganzkörperpflege
Baden oder Duschen
Kämmen und Rasieren
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Lagerung bei Immobilität
Inkontinenzversorgung
Mundhygiene
Verhinderungspflege
Palliativpflege in Zusammenarbeit mit dem St. Jakobus-Hospiz und dem SAPV-Team
Demenzbetreuung
Mobilitätshilfe
Nachtwachen (auf Nachfrage)
und vieles mehr ...



flegeleistungen nach §39 SGB XI Verhinderungspflege




Bei einer häuslichen Pflege, die länger als 6 Monate dauert kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson in Folge von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist.






Pflege ist Vertrauenssache, wenden Sie sich an uns für einen unverbindlichen kostenfreien Beratungstermin.

Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen





Behandlungspflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegeberatung
Betreuungsleistungen
Pflegegutachten
Hausnotruf

 

Pflegedienst Dunkel & Mertes