Pflegegutachten
Wir erstellen Ihnen Pflegegutachten nach § 37 Abs. 3 SGB XI
und beraten Sie in diesem Zusammenhang über Veränderungen
des Wohnumfeldes und über Pflegehilfsmittel.
bei Pflegestufe I und II halbjährlich
bei Pflegestufe III vierteljährlich